Haßmersheim
Haßmersheim (Baden-Württemberg)
Im Jahre 2008 wandten sich die Eltern eines zwölf Jahre alten Jungen an den Evangelischen Oberkirchenrat und äußerten den Verdacht des sexuellen Missbrauchs. Der Oberkirchenrat bat die Eltern, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dem Pfarrer, der 2001 in den Ruhestand ging und sich damit zum Zeitpunkt der Taten schon im Ruhestand befand, wurden umgehend alle pfarramtlichen Dienste untersagt und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Im November 2011 verurteilte das Landgericht Mosbach den Pfarrer zu zweieinhalb Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs an zwei Jungen, die zur Tatzeit 2007 / 2008 12 und 14 Jahre alt waren. Das Disziplinarverfahren ruht so lange, bis ein rechtskräftiges Urteil zu diesem Fall vorlag. Nach dem Pfarrdienstrecht werden Pfarrer nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr unverzüglich aus dem Dienst entfernt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (18.11.10) war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der 69-Jährige Pfarrer und der als Nebenkläger auftretende Junge schlossen in dem Verfahren einen Vergleich zum Schmerzensgeld. Danach zahlt der 69-Jährige dem Jungen 6000 Euro als Vorschuss auf eine Schmerzensgeldforderung.
(Quelle: PN der Landeskirche Baden vom 16.06.10 und Tagesspiegel vom 18.01.11)
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![]() "Ex-Pfarrer wegen Kindesmissbrauchs verurteilt" |
1854 |
2 |
![]() "Ruhestandspfarrer wegen Missbrauchsverdacht angeklagt: Staatsanwaltschaft ermittelte auf Verdacht in sechs Fällen" |
1904 |