2012-12-12 Landeskirchenamt geht in Revision

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!!!   Aus der Presseerklärung des Landeskirchenamtes  !!!  

Landeskirchenamt legt Rechtsmittel gegen Einstellung des Verfahrens ein

 

Kiel (fz). Das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens gegen den Ruhestandsgeistlichen Pastor H. aus Ahrensburg eingelegt. Es beantragt bei der Disziplinarkammer des unabhängigen Kirchengerichts, den Einstellungsbeschluss vom 20. November aufzuheben und die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen.

 

Das Landeskirchenamt hatte Pastor H. schwerwiegende Amtspflichtverletzungen vorgeworfen und bei der Disziplinarkammer des unabhängigen Kirchengerichtes seine Entfernung aus dem Dienst beantragt. Das Kirchengericht war diesem Antrag – ohne vorherige Beweisaufnahme – nicht gefolgt und hatte das Verfahren eingestellt. Die schriftliche Begründung der Entscheidung liegt dem Landeskirchenamt seit vergangenem Donnerstag vor.

 

Nach Ansicht des Landeskirchenamtes, das sich auf das Disziplinargesetz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) bezieht, hätte das Gericht das Verfahren nicht einstellen dürfen, nachdem bereits die mündliche Verhandlung eröffnet worden war. In diesem Stadium des Verfahrens hätten die im Gesetz vorgesehenen Verfahrensschritte befolgt werden und am Ende hätte ein Urteil stehen müssen. Das besagte Verfahren aber war ohne vorherige Beweisaufnahme, also auch ohne Anhörung der Zeuginnen und Zeugen, eingestellt worden. Das Landeskirchenamt sieht hier einen schwerwiegenden Verfahrensfehler.

 

Für das weitere Verfahren werden der Vorsitzende und die weiteren vier Richterinnen und Richter der Disziplinarkammer wegen „Besorgnis der Befangenheit“ vom Landeskirchenamt abgelehnt. Die Mitglieder der Kammer hätten den Vorsitzenden bei seiner unzulässigen Entscheidung beraten und zum Ausdruck gebracht, seine Bewertung zu teilen. Von einer unbefangenen Befassung durch die Kammer in derselben Besetzung sei daher nicht auszugehen.



Bildquelle: aboutpixel.de gericht © Michael Grabscheit